Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DJ Connection GmbH (DJC) mit Sitz in Zürich

1. Preise:

Die angegebenen Preise sind Barverkaufs-Preise in Schweizer Franken inkl. MwSt (Mietpreise exkl. MwSt). Die Preise verstehen sich ab Lager Zürich. Technische sowie preisliche Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Fracht- und Verpackungskosten werden je nach Aufwand auf Rechnung des Empfängers verrechnet.

2. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt ab Lager Zürich. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung per Post-Nachnahme oder durch einen Transportservice. Auf Wunsch können Sendungen gegen Aufpreis versichert werden. Transportschäden müssen sofort der Post, Bahn oder Spedition gemeldet werden.

3. Warenprüfung:

Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Nach Ablauf dieser Frist gilt die verkaufte Ware als genehmigt. Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Form, Grösse oder Ausführung bleiben vorbehalten in Abhängigkeit der Produktepalette des Herstellers.

4. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises bleiben die Waren, auch in veränderter Form, unser Eigentum. Sie dürfen nicht veräussert, manipuliert, zerstört oder verschenkt werden.

5. Bestellungswiderruf/Annulation:

Widerruft der Kunde nach erfolgter Bestellung seinen Auftrag, schuldet er der DJC 30% des Bestellwertes. Spezialanfertigungen sind vorauszuzahlen. Bei einem Rücktritt verbleiben sämtliche Zahlungen der DJC.

6. Zahlung:

Die Zahlung hat bar bei Abholung oder bei Erhalt der Ware per NN zu erfolgen. Verpackungskosten sowie Frachtkosten (nach gültigen Post-Tarifen) werden dem Empfänger verrechnet. Die DJC kann eine Vorauszahlung bzw. Anzahlung fordern. Bei Stammkunden ist eine Zahlung mit Einzahlungsschein innert 10 Tagen möglich.

7. Haftung:

Die meisten der von uns verkauften Geräte sind ausländische Fabrikate und nach den Normen CE, VDE, NEMCO usw. hergestellt. Sie sind nicht SEV-geprüft und deshalb nur für den gewerblichen Gebrauch (Installation durch ausgebildetes Fachpersonal) bestimmt. Die Geräte dürfen nur über einen Fehlerstromschutzschalter betrieben werden. Für Schäden, welche durch unsachgemässe Handhabung, unsachgemässen Gebrauch oder unsachgemässe Installation unserer Geräte entstehen, lehnen wir jede Haftung ab.

8. Garantie:

Wir gewähren üblicherweise eine Garantie von 1 Jahr/6 Monaten auf die von uns verkauften Geräte. Evtl. bietet der Hersteller eine darüber hinausgehende Gewährleistung an. Unsere Garantie erstreckt sich nur auf Materialfehler. Abnutzungserscheinungen oder Defekte in Folge von Überlastung oder Fehlbedienung sowie Folgeschäden sind nicht in der Garantie eingeschlossen. In der Garantie inbegriffen sind die Materialkosten, sowie die Beschaffungskosten. Garantiefälle sind unverzüglich, schriftlich der DJC mitzuteilen. Auf Lampen und Glasteile gewähren wir keine Garantie. Bei Occasionen und Vorführgeräten gilt eine Garantie nur nach Vereinbarung.

9. Anerkennung:

Der Besteller anerkennt bei jeder telefonischen, mündlichen oder schriftlichen Bestellung diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten an. Eine Abweichung von diesen Bedingungen gilt nur wenn sie auf dem Kaufvertrag/Garantieschein ausdrücklich vermerkt und vom Geschäftsführer unterschrieben ist. Die Nichtanwendbarkeit eines Paragraphen beeinflusst keinesfalls die Gültigkeit der anderen.

10. Miete:

Für Streitfälle welche die Miete von Geräten betreffen, gelten unsere allgemeinen Mietbedingungen. Diese bilden einen integrierten Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

11. Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Zürich, Schweiz. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht. Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns auf das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Gerichtstand ist für alle Parteien Zürich.

Allgemeine Mietbedingungen der DJ Connection GmbH (DJC) mit Sitz in Zürich

1. Zahlung:

Grundsätzlich ist der volle Mietbetrag in Bar bei Abholung der Mietwaren zu entrichten, ansonsten wird die Warenausgabe verweigert. Bei grösseren Auftragssummen kann der Vermieter eine Vorauszahlung bereits bei Vertragsabschluss verlangen. Bei Stammkunden sind Abweichungen möglich.

2. Mieter/Depot:

Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Sonst ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des Beirates (Vormund) erforderlich. Bei Warenabholung muss eine Ausweiskopie hinterlegt werden. Ebenso wird ein Depot von 10% des Mietpreises (min. aber CHF 100.-) verlangt. In Ausnahmefällen kann der Vermieter einen Depotbetrag in der Höhe des Waren-Neuwertes vom Mieter verlangen.

3. Preise:

Alle Preise sind Tagesmietpreise. Sie verstehen sich netto exkl. Mehrwertsteuer(!) und beinhalten alle nötigen Verbindungskabel. Sonderwünsche werden gesondert berechnet. Zusätzliche Kabel müssen im voraus bestellt werden. Der Mietpreis versteht sich ab Lager Zürich. Auf- und Abladen ist Sache des Mieters. Transporte von Mietwaren, sowie deren Montage, Bedienung und Demontage durch die DJ Connection GmbH, nur gegen Aufpreis (wenn nicht anders in der Mietpreisliste vermerkt).

4. Mietdauer:

Die im Mietvertrag festgesetzte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei nicht termingerechter Rückgabe Regress auf den Kunden zu nehmen (Ausserdem machen wir darauf aufmerksam, dass wir sofortige Anzeige wegen qualifizierter Aneignung der Mietgegenstände erstatten können). Der Mietwert erhöht sich dabei täglich um die volle Tagesmiete. Eine Verlängerung der Mietzeit, nach Absprache, ist oftmals möglich. Falls Sie den Rückgabetermin nicht einhalten können, informieren Sie uns rechtzeitig per Telefon.

5. Warenprüfung:

Die Mietware wird durch uns nach der Rücknahme getestet. Sollten irgendwelche Mängel, die durch den Mieter entstanden sind, festgestellt werden, behalten wir uns vor die entstandenen Kosten für die Reparatur inkl. Materialbeschaffung und den dadurch entstandenen Mietausfall des Gerätes für den nächsten Kunden, dem Mieter zu berechnen. Der Mieter hat das Recht sich vor der Miete von der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, erklärt er sich mit der Funktionskontrolle durch den Vermieter einverstanden.

6. Haftung:

Die von uns vermieteten Geräte sind für den professionellen Einsatz bestimmt und dürfen nur über einen Fehlerstromschutzschalter (FI) angeschlossen werden. Sie dürfen nur von fachkundigem Personal installiert und bedient werden. Für Personen- und Sachschäden infolge Nichtbeachtung übernehmen wir keine Haftung.

7. Versicherung:

Die Mietware ist unversichert. Es bleibt dem Mieter überlassen ob er eine Versicherung abschliessen will oder nicht. Wir behalten uns alle Rechte vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen oder stark verschmutzten Waren den Mieter voll haftbar zu machen. Wir lehnen ebenfalls jegliche Verantwortung ab, falls die Mietwaren auf dem Transport oder durch fehlerhaftes Anschliessen, resp. Bedienen Schaden nehmen. Stark beschädigte, gestohlene oder verlorene Geräte werden zum Brutto-Neupreis angerechnet. Der defekte Mietgegenstand geht dann in den Besitz des Mieter über. Die Mietware darf nur in einem geschlossenen Fahrzeug, vor Wasser, Feuer etc. geschützt, transportiert werden.

8. Warenersatz:

Falls die gewünschten Mietwaren beim vereinbarten Termin nicht abholbereit sind (in Reparatur oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig retourniert) , ist der Vermieter bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter frühstmöglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietwaren, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, jedoch ist ein Rücktritt vom Mietvertrag möglich (nur für die betroffenen Artikel).

9. Rücktritt/Annulation:

Bei Rücktritt vom Mietvertrag nach erfolgter Bestellung/Reservation hat der Mieter bis 14 Tage vor dem Miettermin pauschal 50% des Mietbetrages bezahlen. Für jeden späteren Tag des Rücktrittes hat der Mieter zusätzlich je 5% des vertraglich vereinbarten Mietbetrages zu entrichten.

10. Weitervermietung:

Eine Weitervermietung der Geräte ist nur nach Absprache mit der DJC zulässig. Besondere Konditionen und erwartete Leistungen auf Anfrage.

11. Anerkennung:

Der Mieter erklärt sich bei jeder Miete mit diesen Bedingungen einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen Bedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das Schweizerische Obligationenrecht (OR) Paragraphen 253 - 274 . Gerichtstand ist Zürich. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Die Geschäftsdaten können den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden. Diese Mietbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil davon.